Die Einteilung der defixiones nach A. Audollent (1904)

Das vom französischen Historiker Archäologen und Epigraphiker  A. Audollent (1864-1943) veröffentlichte Werk „Defixionum tabellae“ von 301 griechischen und lateinischen Fluchttafeln ist bis heute die bedeutendste Sammlung jener Quellengattung. Doch das Buch enthält nicht nur die Tafeln allein, sondern auch ausführliche Vorbetrachtungen, die ihrerseits bis heute in der Forschung rezipiert werden. Seiner Zeit und seinem Fachgebiet geschuldet, formulierte Audollent seine Überlegungen in Latein, was dem heutigen Leser teilweise nur bedingt entgegenkommt. Daher sollen auf dieser Seite in loser Abfolge Passagen übersetzt werden. Für den Originaltext ist auf den vollständigen Text in der Open Library zu verweisen.


[S. LXXXVIII-LXXXIX]

Kapitel IV

Über die unterschiedliche Beschaffenheit des Verfluchens mit Bleitafeln nach der Verschiedenheit der Regionen

Bei der Erläuterung, aus der Verbindung welcher Teile, die  Fluchtafeln vor allem zusammengebracht worden sind, haben wir schon vermutet, dass nicht alle Fluchtafeln einander sehr ähnlich sind, geschweige denn, dass sie alle nach einer Norm abgefasst wurden: Uns erschließt sich nämlich, dass die Alten weder immer dieselben Weiheworte und Beschwörungen gebrauchten, noch dass sie Hilfe von denselben Göttern erbaten, noch dass sie stets dieselben βάρδαρα ὀνόματα sprachen. Damit es aber umso verständlicher wird, wie sehr sich diese unsere Inschriften voneinander unterscheiden, muss in diesem Kapitel gefragt werden, aus welchen Gründen sie Feinde mit einem Bindezauber belegten, denn freilich stand demjenigen ein anderes Vokabular zur Verfügung, der anderes erbat.

Allzu dunkel verbleiben große Teile der Tafeln, als dass wir dazu imstande wären, zu beurteilen zu welchem Zweck sie entworfen worden sind,[1] sei es nun, dass die, die jene abfassten, weil sie hofften, dass die Gottheiten erkannten, was sie beabsichtigten,  und weil sie sich vor ihren Mitmenschen verbergen wollten, umso verständlicherweise nicht (deutlich) sprechen wollten, sei es nun, dass die meisten Tafeln so durch Rost zerfressen, durch Schmutz unleserlich gemacht oder an vielen Stellen gebrochen sind, dass durch keinen Versuch selbst mit dem bewaffneten Auge entziffert werden kann, was jene sich vorstellten, die sich die Mühe zur Beschriftung dieser Tafeln machten. Um allein die Inschriften, die sich als verständlich erweisen, in Erwägung ziehen, müssen sie in zwei und zwar umfängliche Gruppen eingeteilt werden. Offenbar sind alle Tafeln entweder wegen bereits empfangenen oder zumindest drohenden Verletzungen abfasst worden.[2] Die einen zielen darauf ab, dass der, der den Schaden verursachte, gezwungen wird, diesen zu beheben;[3] die anderen darauf, dass nicht irgendein Verhasster durch hilfreiche Götter und Dämonen dem Schreiber gegenüber im Vorteil ist. Aber dennoch glaube ich, dass ich sowohl zum eigenen Vorteil als auch zu dem des Lesers verfahre, indem ich leichter über diese Dinge erörtere, wenn ich die Tafeln vierfach einteile, weil hauptsächlich aus vier Gründen in den verschiedenen Gebieten Fluchtafeln abgefasst worden sind. Sie sprachen Bindezauber aus gegen:[4]

Prozessgegner, um die Rechtssache zu gewinnen;

andere, von einem Dieb beraubte, banden den Dieb selbst, um die entwendete Sache wiederzuerlangen;

Liebende den Nebenbuhler, damit die Freundin von jenem die Aufmerksamkeit abwendet und auf ihn selbst fällt;

Wagenlenker  verfluchten die Zügelhalter der gegnerischen Partei, damit diese beim Wagenrennen besiegt würden.

Vermutlich ist derjenige nicht weit von der Wahrheit entfernt, der behauptet, dass die Täfelchen, bei denen schlechthin die „inimici“ oder „οἱ ἀντία ποιοὔντες“ bestimmt werden, zu den Gerichtsflüchen zu zählen sind; abzulehnen ist, dass Falschankläger und Verleumder mit unter die Diebstahlsflüche zu zählen sind;      

 


[1] Ind. V E.

[2] Allzu scharf, wie ich meine, formuliert dies Wünsch, Flucht., S. 234: „Nur bei erlittenen Unrecht ist man befugt, die Rache der Unterirdischen durch einen Fluch heraufzubeschwören“.Vgl. D.T.A., Vorw. , S. 1; und Huvelin, S. „La devotio n’est licite qu’autant que le devotus a reçu par avance öa contre-partie de la cbarge que la devotio fait peser lui.“ Der Wagenlenker übergibt die Mitbewerber, wie ich durch dieses Beispiel zeige, nicht wegen bereits erlittenem Unrecht den Göttern, sondern damit er nicht in einem kommenden Rennen besiegt wird. Auf derartige Verfluchungen macht Huvelin, S. 17 aufmerksam „l‘ idée de la Némésis y es déformée.“; aber Wuensch, Flucht., S. 68 dies bestätigt, was ich über diese zu bemerken scheine, freilich gegen Ziebarth; vgl. Conway, S. 438f.

[3] Deswegen kann das Verb ἀδικεῖν nicht immer in derartigen Inschriften gelesen werden; die Stellen geben an Wuensch und Iluvelon, a.a.O.; füge hinzu D.T. 2b 4.5 ἀδίκημαι γὰρ Δίσκοινα Δαματερ.

[4] Siehe Ind. V A-D.

 

Letzte Änderung: 24.10.2018 -
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